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Initiative "der Bäumlihof bleibt grün" rechtlich zulässig

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Initiative "der Bäumlihof bleibt grün - für die endgültige Grünerhaltung des Bäumlihofs" für rechtlich zulässig zu erklären.

Mit der Volksinitiative"der Bäumlihof bleibt grün - für die endgültige Grünerhaltung des Bäumlihofs" soll das Areal des Bäumlihofgutes zwischen der Kleinriehenpromenade, der Allmendstrasse und Zu den drei Linden (Parzellen 19892, 1984 und 18963) der Grünzone zugewiesen werden; dieses ist heute aufgrund des Zonenplanes noch keiner Zone zugeordnet.

Mit einer Initiative kann ein Beschluss des Grossen Rates um Erlass, Änderung oder Aufhebung von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen verlangt werden. Gemäss Hochbautengesetz ist für Zonenplanänderungen das Kantonsparlament zuständig.

Eine Initiative ist aufgrund des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum zulässig, wenn sie höherstehendes Recht beachtet, sich nur mit einem Gegenstand befasst und nichts Unmögliches verlangt.

Die Bäumlihof-Initiative erfüllt alle diese Anforderungen.

Weitere Auskünfte

Dr. Urs W. Kamber Tel. 267 80 60 Stv. Leiter Rechtsabteilung Justizdepartement