Initiative für Blockzeiten an der Primarschule: rechtlich zulässig
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Volksinitiative "für Blockzeiten an der Primarschule" für rechtlich zulässig zu erklären.
Ist eine Volksinitiative zustandegekommen, dann prüft der Regierungsrat aufgrund des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum innert sechs Monaten, ob die Initiative rechtlich zulässig ist oder nicht; er stellt dem Grossen Rat entsprechend Antrag.
Die "Initiative für Blockzeiten an der Primarschule" ist eine unformulierte Initiative. Mit ihr wird kein ausformulierter Text für einen gesetzlichen Erlass vorgelegt, der ohne weiteres gesetzgeberisches Dazutun in die Kantonsverfassung oder als Gesetz vom Grossen Rat verabschiedet werden könnte. Die Initiative macht vielmehr eine allgemeine Anregung, an den Primarschulen des Kantons Basel-Stadt Blockzeiten einzuführen, nämlich an den Vormittagen mit Unterricht von 08.00 bis 12.00 Uhr, an den Nachmittagen mit Unterricht von 14.00 bis 16.00 Uhr. Sie verlangt also, dass in allen Klassen und Schulhäusern der Primarschule die je nach Klasse (1. bis 4. Klasse) unterschiedlichen Unterrichtszeiten (zwischen 20 und 28 Stunden pro Woche) in gleichen Blöcken, die alle zur gleichen Zeit beginnen und zur gleichen Zeit enden, auf die Vor- und Nachmittage der Schultage gelegt werden.
Die Initiative beachtet höherstehendes Recht, befasst sich nur mit einem Gegenstand und verlangt nichts Unmögliches, weshalb sie vom Grossen Rat rechtlich zulässig erklärt werden soll.