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INTERREG II: Gemeinsame Vernehmlassung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu einem Verordnungsentwurf des Bundes

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft hoffen dass die Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch den Bund nicht zu einer Verteuerung und Komplizierung der Administration der INTERREG-Projekte am Oberrhein führen wird.

Im Anschluss an die Botschaft des Bundesrates vom 26. Oktober 1994 hat das Parlament (Ständerat am 2.2.95, Nationalrat am 8.3.95) einen Rahmenkredit von 24 Millionen Franken für die Förderung von Aktivitäten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG II bewilligt. Die entsprechende Verordnung, die am 1. September 1995 in Kraft treten soll, wurde den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Verordnung regelt die Finanzierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Kantone und Regionen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG II durch den Bund.

Die Regierungen beider Basel legen Wert darauf, dass bei der Überarbeitung der Verordnung die für die Kantone (als Partner des INTERREG II-Programms "Oberrhein Mitte-Süd") durch die Bundesförderung ausgelöste, nachteilige Entwicklung Berücksichtigung findet:

Denn vor allem unsere französischen Partner haben mit Hinweis auf die beabsichtigte Bundesförderung verlangt, dass der für trinationale Projekte im Rahmen von INTERREG I bis anhin grundsätzlich angewendete Finanzierungsschlüssel überdacht werden müsse und die zu erwartenden Bundessubventionen zu berücksichtigen seien. Daraus wird für die beiden Basel eine massgebliche Verteuerung der Projektbeteiligung resultieren. Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft fordern aus diesem und anderen Gründen, dass die Finanzkraft der Kantone nicht Kriterium sein kann für die Bemessung der Bundessuventionen an einzelne INTERREG-Projekte. Denn es darf nicht sein, dass die Pionierkantone der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit - wegen ihrer Finanzkraft - Mehrkosten tragen müssen, wenn der Bund Geld zur Verfügung stellt zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Zudem legen die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft grossen Wert darauf, dass das trinationale Projektbewilligungsverfahren nicht durch zusätzlichen administrativen Aufwand und neue Beurteilungskriterien erschwert wird.

Als gemeinsame kantonale Stelle, die für alle Fragen im Zusammenhang mit INTERREG II und als regionales Organ für die technische Unterstützung der Projektträger zur Beantragung von Bundesmitteln zuständig ist, wurde bezeichnet:

Internationale Koordinationsstelle der REGIO BASILIENSIS Freie Strasse 9 4001 Basel Tel. 061/261 29 99 Fax 061/261 29 55

Weitere Auskünfte

Felix Drechsler Europadelegierter Basel-Stadt Tel. 267 86 36