Keine zusätzlichen Vergünstigungen bei den BVB
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzug Lukas Stutz CVP -- Der Regierungsrat spricht sich gegen zusätzliche Fahrpreis-Vergünstigungen bei den BVB aus. Die Partner des Tarifverbunds lehnen entsprechende Massnahmen ebenfalls ab.
Bedingt durch die Mehrwertsteuer hat der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) am 1. Januar 1995 die Tarife erhöht. Mit der Begründung, die Tariferhöhung würde den Mehraufwand übersteigen, wird in einem parlamentarischen Vorstoss der Regierung vorgeschlagen, mit einer Reihe von Vergünstigungen darauf zu reagieren. Unter anderem soll die Gültigkeit des Kurzstreckenbilletts auf mindestens fünf Haltestellen (jetzt 4) erhöht werden, und auf Mehrfahrtenkarten soll - neu auch in Kombination mit dem SBB-Halbtaxabonnement - ein noch grösserer Rabatt gewährt werden. Gewünscht wird auch die Anerkennung der Familienkarte in Kombination mit dem U-Abo.
Der Regierungsrat hält die vorgeschlagenen zusätzlichen Vergünstigungen als nicht erfüllbar. Die angeregten Vergünstigungen brächten den BVB Mindereinnahmen von 5,8 Millionen jährlich und dem gesamten Tarifverbund TNW solche von 11,3 Millionen pro Jahr. Die vorgebrachten Anregungen widersprechen zudem teilweise der TNW-Tarifphilosophie, welche doppelte Rabattierungen, wie U-Abo mit Familienvergünstigung oder SBB-Halbtax-Abo mit bereits rabattierter Mehrfartenkarte, grundsätzlich ablehnt.
Die am TNW beteiligten Partnerunternehmen lehnen die im parlamentarischen Vorstoss gemachten Vorschläge für weitere Vergünstigungen ebenfalls ab.
Der TNW ist der einzige Tarifverbund der Schweiz, der Fahrgästen mit dem SBB-Halttax-Abonnement den vollumfänglichen 50%-Rabatt auf allen Einzelfahrausweisen und Mehrfahrtenkarten (ohne Rabattierung) gewährt. Dies gilt auch für Kurzstrecken und Ein-Zonen-Fahrten, was innerhalb der Schweiz ebenfalls einmalig ist.