Keine Zusammenlegung der Notrufzentralen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen die Notrufzentralen der Polizei Feuerwehr und Sanität zum heutigen Zeitpunkt nicht zusammenzulegen. Der einheitliche europäische Notruf 112 wird am 1.1.1996 durch die Einsatzzentrale der Kantonspolizei entgegengenommen.
Eine von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe - unter der Federführung des Polizei- und Militärdepartementes - prüfte die Zusammenlegung der Notrufzentralen der Polizei, Feuerwehr und Sanität. Gleichzeitig wurde abgeklärt, wo der neue, einheitliche Notruf 112 entgegengenommen werden soll (Einführung 1.1.1996; Beschluss des Rates der EG).
Die Arbeitsgruppe gelangte in ihrem Bericht vom 14. März 1995 zur Auffassung, dass mit einer Zusammenlegung der Notrufzentralen nur eine minimale Einsparung im personellen Bereich erzielt werden könnte. Weitere Synergien und materielle Einsparungen könnten nicht in einem vernünftigen Ausmass realisiert werden. Auch die Risikoverteilung der heutigen Variante (Standortverteilung) hat eindeutige Vorteile. Da die Wirtschaftlichkeit der Investitionskosten für die Zusammenlegung und die Abschreibung der kürzlich getätigten Investition daher nicht durch eine Reduktion des laufenden Aufwandes kompensiert werden können, ist auch vom wirtschaftlichen Standpunkt auf die Zusammenlegung zu verzichten.
Die schweizerischen Fachgremien empfehlen in Zusammenarbeit mit der Telecom PTT, die Notrufnummer 112 bei den Kantonspolizeien entgegenzunehmen. Die Notrufnummern 117, 118 und 144 bleiben bestehen.