Kontrolle und Überwachung der Kehrichtabfuhr und der Kehrichtverbrennungsanlage
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen Aufsicht und Betriebsführung der Kehrichtabfuhr (KA) und der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) zu trennen. Die Aufsicht obliegt dem Gewässerschutzamt für die Betriebsführung ist das Amt für Energie und technische Anlagen zuständig.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die hoheitliche Aufsicht und die betriebliche Ausführung nicht durch das gleiche Amt wahrgenommen werden sollten; eine klare Trennung dieser beiden Aufgabenbereiche ist vorteilhaft.
Das Gewässerschutzamt übernimmt die Überwachung von Entsorgungsanlagen und -betrieben, wie KVA und KA, hinsichtlich der Einhaltung der massgeblichen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere eidgenössisches und kantonales Umweltschutzgesetz, Technische Verordnung über Abfälle), Überwachung und Kontrolle aller in die KVA gelieferten Abfälle aus Industrie und Gewerbe. Für alle derartigen Abfälle, die in Abfallanlagen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft entsorgt werden müssen, soll in beiden Kantonen ein geminsames Deklarationsverfahren eingeführt werden.
Das Gewässerschutzamt kontrolliert im übrigen bereits heute alle Auflagen im Zusammenhang mit der Behandlung und Entsorgung von Sonderabfällen aufgrund der Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen.
Das Amt für Energie und technische Anlagen bleibt weiterhin zuständig für die Kehrichtabfuhr und den Betrieb der Kehrichtverbrennungsanlage, ferner für die Abfallbewirtschaftung, Abfallvermeidung und Umweltberatung. Es erstellt auch die Abfallrechnung.