Landgemeinden sollen Kindergärten übernehmen
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Landgemeinden Riehen und Bettingen sollen die auf ihrem Gebiet gelegenen Kindergärten in eigener Regie betreiben können. Dies schlägt der Regierungsrat im Rahmen einer Aenderung des Schulgesetzes dem Grossen Rat vor.
Die massgebenden Bestimmungen des Schulgesetzes, welche die Grundlagen des Kindergartenwesens ordnen, bleiben jedoch auch für die Landgemeinden gültig. Indessen wählen sie inskünftig ihre Kindergärtnerinnen und Kindergärtner selber und organisieren die Kindergärten selbständig im Rahmen der kantonalen Vorschriften. Mit dieser Vergrösserung der Gemeindeautonomie ist auch die Uebernahme der finanziellen Verantwortung verbunden. Die finanzielle Last für die Kindergärten, die vom Kanton an die Gemeinden übergeht, liegt in der Grössenordnung von 2,6 Mio. Fr pro Jahr. Mit dieser, von den Gemeinden seit geraumer Zeit gewünschten Aenderung, wird eine Annäherung an die Verhältnisse anderer Kantone vorgenommen und ein Basler Sonderfall beendet: in keinem anderen Kanton war bisher der Betrieb und die Finanzierung der Kindergärten eine ausschliesslich kantonale Aufgabe. Die Kantone begnügen sich vielmehr mit der Formulierung gesetzlicher Rahmenbedingungen und überlassen die Betriebsführung den Gemeinden. Die neue Regelung soll ab Schuljahr 1996/97 gelten. Es ist vorgesehen, zunächst die gesetzliche Situation zu bereinigen und alsdann auf der Ebene der Verwaltung die Anschlussprobleme zu lösen. Diese betreffen im wesentlichen die Liegenschaften, die von der kantonalen Verwaltung für die Kindergärten erbrachten Dienstleistungen und die Arbeitsverhältnisse der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner. Die Gemeinden haben hierzu in Aussicht gestellt, dass sie vergleichbare Arbeitsbedingungen anbieten werden, überdies werden sie jene Kindergärtnerinnen und Kindergärtner, die in den Dienst der Gemeinde übertreten wollen, ohne besonderes Wahlverfahren übernehmen. Sache der Gemeinden schliesslich ist es, die Detailbestimmungen über den Betrieb der Kindergärten zu erlassen. Hierzu sind umfangreiche Vorarbeiten geleistet worden. Die Uebernahme der Kindergärten durch die Landgemeinde steht in engem Zusammenhang zur innerkantonalen Lastenverteilung im Stadtkanton, die in der jüngsten Vergangenheit Gegenstand umfassender Diskussionen war. Dabei haben die Gemeinden stets deutlich erklärt, dass die Uebernahme weiterer Aufgaben an die Fortdauer des derzeitigen Steuerschlüssels gebunden ist. Da eine Verknüpfung der Frage des Steuerschlüssels mit derjenigen der Trägerschaft durch einen entsprechenden Rechtssatz nicht angeht, die Frage des Steuerschlüssels aber auf politischer Ebene immer wieder aufgegriffen werden könnte, gibt die kantonale Exekutive deshalb ausdrücklich folgende Erklärung ab:
Der Regierungsrat begrüsst die Uebernahme von Betrieb und Organisation der Kindergärten als einen konstruktiven Schritt zu Stärkung der Gemeindeautonomie und zur finanziellen Entlastung des Kantons begrüsst. Er be
kundet Verständnis für die Bestrebungen der Landgemeinden zur Erhaltung ihrer finanz- und steuerpolitischen Handlungsspielräume und wird sich jeglichem politischen Versuch widersetzen, die Steuerschlüsseldiskussion erneut aufzunehmen.