Mehr Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger
MedienmitteilungRegierungsrat
Zwei Fussgängerstreifen am Cityring bei der Feuerwehr und bei der Tramhaltestelle St. Johanns-Tor sollen die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger erhöhen.
Ein lichtsignalgeregelter Fussgängerstreifen über den Schützengraben zwischen der Mostackerstrasse und der Kornhausgasse soll die Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern bei der Überquerung des City-Rings erhöhen. Das Lichtsignal wird mit der dortigen Anlage bei der bestehenden Ausfahrt der Feuerwehr verknüpft.
Es ist vorgesehen, die Elsässerstrasse zwischen dem St. Johanns-Tor und der Murbacherstrasse neu zu gestalten. Gleichzeitig sollen die Verhältnisse für die Fussgänger bei der Haltestelle St. Johanns-Tor verbesssert werden, indem die Traminseln durch Fussgängerstreifen mit den beiden Trottoirs verbunden werden. Diese sollen vor allem den Schulkindern des unmittelbar benachbarten Schulhauses und den Benützern des angrenzenden St. Johanns-Parks als gesicherter Übergang dienen.
Damit kann den Anliegen zweier parlamentarischer Vorstösse (Kleine Anfragen) entsprochen werden.
Ein zusätzlicher Fussgängerstreifen an der Kreuzung Grenzacherstrasse/Peter Rot-Strasse hält der Regierungsrat aufgrund sorgfältiger Abklärungen jedoch nach wie vor nicht für notwendig und für viel zu teuer. Diese Meinung vertrat auch der Grosse Rat, der aufgrund der Stellungnahme des Regierungsrates im vergangenen Dezember einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss abschrieb. Im Januar 1995 wurde ferner ein Budget-Postulat mit dem gleichen Begehren dem Regierungsrat nicht überwiesen.
Die Installation einer Lichtsignalanlage an der genannten Kreuzung oder der Einbau einer zusätzlichen Mittelinsel verursacht Kosten von gegen einer Million Franken. Der Regierungsrat ist nach wie vor der Meinung, dass ein zusätzlicher Fussgängerstreifen an der Kreuzung Grenzacherstrasse/Peter Rot-Strasse nicht nötig ist, weshalb er einem neuerlichen parlamentarischen Vorstoss (Kleine Anfrage) nicht entsprechen kann.