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Neue EDV-Lösung für die Ordnungsbussenzentrale der Kantonspolizei

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Kredit von rund 16 Millionen Franken für den Ersatz und die Ergänzung der EDV-mässigen Ausstattung der Ordnungsbussenzentrale bei der Kantonspolizei zu bewilligen.

Pro Jahr werden in der Ordnungsbussenzentrale (OBZ) rund 308’000 Bussenzettel bearbeitet. Daraus ergeben sich rund 6,5 Millionen Franken Einnahmen (1994). Ca. zwei Drittel dieser Ordnungsbussen werden von den Verkehrsdienstangestellten ausgestellt.

Mit der neuen Soft- und Hardware sollen die Ordnungsbussendaten inskünftig elektronisch mit einem mobilen Datenerfassungsgerät (MDE) an Ort und Stelle erfasst werden. Mit solchen MDE werden nebst den Angestellten im Verkehrsdienst auch die Patrouillenfahrzeuge ausgerüstet. In den Geräten werden nebst der Benutzeridentifikation Erfassungshilfen gespeichert; erfasst werden die Fahrzeugdaten (Schild-Nr., Marke, Farbe) des fehlbaren Fahrzeuges. Die MDE werden dann auf den Polizeiwachen und -posten entladen bzw. geladen (nachgeführte Erfassungshilfen, wie z.B. Ordnungsbussenverordnung).

In der OBZ werden die übermittelten Daten verarbeitet, d.h. insbesondere die Rechnungstellung automatisiert.

Das heutige Computersystem der OBZ ist seit 1983 im Einsatz; 1992 wurde es teilweise ergänzt. Weitere Anpassungen der Software und Ergänzungen bei der Hardware sind nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich. Solche müssten aber aufgrund der Änderungen der eidgenössischen Ordnungsbussenverordnung, welche voraussichtlich ab September 1996 wirksam wird, in erheblichem Ausmass vorgenommen werden. Nachteilig ist hierbei insbesondere die extreme Abhängigkeit von einer einzigen Person (Hersteller und Entwickler des heutigen Programms) bei Wartungsarbeiten.

In der OBZ arbeiten derzeit zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Beschäftigungsgrad von insgesamt 800%. Damit die in den letzten Jahren stark angestiegenen Ordnungsbussen bewältigt werden konnten (1980 = 123’000 Ordnungsbussen, 1994 = 308’000 Ordnungsbussen), mussten zusätzliche Arbeitskräfte beigezogen werden.

Mit Inkrafttreten der neuen eidgenössischen Ordnungsbussenverordnung (vermutlich per 1.9.1996), mit welcher die Beträge für Ordnungsbussen zum Teil massiv angehoben werden, kann mit einer Zunahme der Bussenbeträge um ca. 4 Millionen Franken gerechnet werden.

Das neue System führt zu Personaleinsparungen, niedrigeren Service-Kosten, weniger Formularkosten. Die rationellere Erfassung steigert die Effizienz der Verkehrsdienste. Die neue Investition kann innert drei Jahren amortisiert werden.

Weitere Auskünfte

Rolf Meyer, Polizei-Hptm Tel. 267 73 07 Stellvertretender Leiter der Abteilung Zentrale Dienste Kantonspolizei Roger Fischer Tel. 267 71 55 Oberstlt, Stabschef