Neues Baugesetz für den Kanton Basel-Stadt: Weniger und einfachere Vorschriften
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den Ratschlag und Entwurf für ein neues Baugesetz des Kantons Basel-Stadt zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Der neue Erlass regelt das kantonale Bau- und Planungsrecht umfassend. Er enthält alle wichtigen Vorschriften über die Erschlie- ssung und Nutzung von Grundstücken. Das Bau- und Planungsrecht wird damit wesentlich übersichtlicher und verständlicher. Dank dem neuen Gesetz sollen zahlreiche andere Vorschriften in Gesetzen und Verordnungen ersatzlos gestrichen werden.
Der Kanton Basel-Stadt soll ein neues Baugesetz erhalten. Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat den entsprechenden Ratschlag vor. Das neue Baugesetz soll nur das Wesentliche rund um die Erschliessung und Nutzung von Grundstücken regeln - und dies nicht komplizierter als nötig. Zusammenhängende Fragen sollen zusammenhängend und in der Reihenfolge behandelt werden, in der sie sich normalerweise stellen. Das Bau- und Planungsrecht wird damit übersichtlicher und besser verständlich. Weniger und vor allem weniger komplizierte Vorschriften bedeuten auch weniger Aufwand für die Bauherrschaft und die Vollzugsbehörden. Die Baubewilligungsverfahren und die Baukontrollen werden noch einfacher.
Diese Bestrebungen sind schon äusserlich am Umfang des neuen Baugesetzes zu erkennen. In der Gesetzessammlung wird es nur noch rund einen Viertel des Platzes beanspruchen, den die zu ersetzenden Erlasse einnehmen.
Das neue Gesetz soll diese Mängel beheben. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Vorlage an seine Raumplanungskommission zur Beratung zu überweisen.