Neues Gesetz über die Handänderungssteuer
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat ein neues Handänderungssteuergesetz vor. Das bisherige Gesetz ist formal vollständig überarbeitet worden. In materieller Hinsicht sollen insbesondere Unternehmensumstrukturierungen - wie in allen anderen grösseren Kantonen - in Zukunft nicht mehr von der Handänderungssteuer erfasst werden. Damit wird ein Hindernis aus dem Weg geräumt das Basel als Wirtschaftsstandort heute belastet.
Das geltende Gesetz ist im Verlauf seines über hundertjährigen Bestehens mehrfach revidiert worden; die Übersichtlichkeit hat damit nicht gewonnen. Nicht zuletzt deshalb hat sich in der Praxis immer öfters das Bedürfnis nach einer Totalrevision gezeigt. Aber auch in materieller Hinsicht drängen sich einige Änderungen auf.
Neben der bereits angesprochenen Steuerbefreiung von Umstrukturierungsmassnahmen, Fusionen, Unternehmensteilungen etc., bei welchen wirtschaftlich gesehen gar keine Grundstücke übertragen werden, befreit das neue Gesetz jetzt auch sämtliche Liegenschaftsgeschäfte unter Ehegatten von der Handänderungssteuer. Das geltende Gesetz stellte nur "Verkäufe von Eltern an ihre Kinder" von der Steuer frei. Der Revisionsentwurf will den Tatbestand auf sämtliche Handänderungen von Eltern an ihre Nachkommen (also beispielsweise auch an Grosskinder), Adoptivnachkommen und Pflegekinder erweitern. Um die zu erwartenden Steuerausfälle wenigstens teilweise zu kompensieren, sollen die Steuerprivilegien für Käufe, die im Schuldbetreibungs- oder Konkursverfahren vollzogen werden, wegfallen. Der Steuersatz von 3 Prozent wird beibehalten.
Die Handänderungsabgabe zeichnet sich durch eine grosse Erhebungswirtschaftlichkeit aus, d.h. der Steuerertrag ist gemessen am Verwaltungsaufwand hoch. Der Ertrag aus der Handänderungsabgabe betrug 1994 31'041'951 Franken (1993: 24'019'917 Franken).