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Neues Lohngesetz Basel-Stadt: Überführungskommission bestellt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Grundsätze für die Überführung der Funktionen in das revidierte Lohngesetz Basel-Stadt festgelegt. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist in die neue Lohnskala eingereiht worden.

Damit sie eine Übersicht über die Ende Juli erstmals neue Zusammensetzung ihres Lohnes gewinnen können, wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den nächsten Tagen eine detaillierte provisorische Einreihungsverfügung zugestellt. Später erhalten sie dann eingeschrieben die definitive Verfügung, gegen die sei eine allfällige Einsprache bezüglich Lohn und/oder Sozialzulagen erheben können. Die Einsprachen werden von einer speziell hierfür eingesetzten Überführungskommission behandelt, die aus vier vom Regierungsrat und vier von der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände bezeichneten Mitglieder besteht. Der Regierungsrat bestimmt den Vorsitz.

Der Regierungsrat hat diese Kommission wie folgt bestellt:

Vorsitz: Regierungsrat Prof. Dr. Hans-Rudolf Striebel

Vertreter und Vertreterinnen des Regierungsrates: Bernhard Fischer, lic. iur., Projektleiter GEKOBAS, Staatskanzlei Nelly Herzog, lic. iur., Rechtsdienst Finanzdepartement Christina Ruggli, Dr. iur., Leiterin Stiftungsaufsicht Justizdepartement Walter Studer, Personalleiter Schweiz, Schweiz. Bankverein

Vertreter und Vertreterinnen der Arbeitnehmerschaft: Ruth Gilomen, Beamten- und Angestellten-Verband Werner Tschudi, Freiwillige Schulsynode Beat Wenger, Polizeibeamtenverband/Neutraler StrassenbahnerVerband/Kaufmännischer Verein Ruth Wullschleger, Verband des Personals öffentlicher Dienste.

Für die Behandlung gleichstellungsrelevanter Fragen wird Irène Bollag, Gleichstellungsbüro, beigezogen.

Weitere Auskünfte

Rolf Waller Tel. 267 99 40 Chef Personalamt