Neues Polizeigesetz geht an den Grossen Rat
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den Entwurf zu einem Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (Polizeigesetz) zu Handen des Grossen Rates genehmigt.
Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf sollen die wichtigsten Regeln über den Polizeidienst in einem formellen Gesetz rechtsstaatlich einwandfrei festgelegt werden. Juristische Probleme, die in der Praxis bisher Anlass zu Schwierigkeiten, Kritik und Fragen gaben, werden soweit als möglich klargestellt. Mit dem neuen Gesetz wird nicht eine grundsätzliche Änderung der heutigen Situation angestrebt. Das Polizeigesetz dient den einzelnen Polizeibeamtinnen und -beamten als Hilfe für die Rechtsanwendung. Aber auch die Öffentlichkeit soll rasch und klar Antwort finden können, wo die Befugnisse der Polizei liegen.
Der Vorsteher des PMD wird diese Gesetzesvorlage anlässlich des nächsten monatlichen Medien-Apéros am 3. Mai 1995 näher erläutern.