Neues Taxigesetz für Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat zuhanden des Grossen Rates ein total revidiertes Taxigesetz verabschiedet.
Das neue Gesetz, das die Funktion der Taxis als Transportmittel im Interesse der Allgemeinheit ausdrücklich anerkennt, unterscheidet nach wie vor zwischen einer A- und einer B-Bewilligung für die Taxihalter. Neu sollen die Taxihalter mit einer A-Bewilligung für ihre Chauffeure einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt werden.
Ferner ist eine obligatorische Taxi-Chauffeur-Prüfung vorgesehen, in der sich die Taxiführerinnen und -führer über die notwendigen sprachlichen und örtlichen Kenntnisse auszuweisen haben. Dies entspricht einem dringenden Wunsch der grossrätlichen Gesamtverkehrskommission.
In einer Verordnung wird der Regierungsrat darüber hinaus gewisse Vorschriften über die Berufsausübung, das Erscheinungsbild und das Verhalten der Taxiführerinnen und -führer aufstellen, welche das gute Ansehen des Taxigewerbes gewährleisten sollen.