Neues Universitätsgesetz liegt vor - Rolf Soiron erster Präsident des neugeschaffenen Universitätsrates
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat das neue Universitätsgesetz verabschiedet. Gleichzeitig hat er zum ersten Präsidenten des neugeschaffenen Uni-versitätsrates Dr. Rolf Soiron aus Basel gewählt.
Das Universitätsgesetz soll per Januar 1996 wirksam werden. Mit dem neuen Gesetz wird das bestehende Universitätsgesetz aus dem Jahre 1937 aufgehoben.
Ab 1996 wird der neuzuschaffende Universitätsrat als eine Art Verwaltungsrat sämtliche Exekutivfunktionen vom Regierungsrat, Erziehungsrat und Kuratel übernehmen. Er wird das oberste Entscheidungs- und Aufsichtsorgan der Universität und definiert die Entwicklungsschwerpunkte der Universität im Einvernehmen mit der Universitätsleitung.
Die Wahl des neuen Universitätsrates erfolgt durch die Regierungen beider Partnerkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Um die Übernahme der Aufgaben rechtzeitig vorbereiten zu können, haben die Regierungen sich dazu entschlossen, vorgängig das Präsidium des Universitätsrates zu bestimmen und nachfolgend die übrigen Mitglieder des Universitätsrates zu wählen. Als Präsident des neuen Universitätsrates wurde Dr. Rolf Soiron aus Basel gewählt.