Normalerweise keine Probleme mit der Liquidität
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug Dr. Ch. Wydler VEW -- Der Regierungsrat hält es nicht für zweckmässig den Zugang liquider Mittel vermehrt zu fördern sowie zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs der Steuerpflichtigen die Führung von Kontokorrentrechnungen für alle Steuerschulden zu attraktiven Bedingungen und die direkte Ausgabe von Kassenobligationen durch den Kanton vorzusehen.
Der Regierungsrat stellt fest, dass die kantonale Verwaltung bei Führung von Kontokorrentrechnungen analog den PTT und den Banken auf dem zu vergütenden Zins die Verrechnungssteuer abzuziehen und nach Bern zu überweisen hätte. Gleichzeitig könnte das Steuerprivileg der Nichtbesteuerung des Vergütungszinses nicht mehr aufrechterhalten werden. Die Führung von Kontokorrentrechnungen unter diesen Bedingungen ist sicher unattraktiver als die heute geltende Steuerbezugsregelung. Der Staat hat zudem nicht die Absicht, wie ein Bankinstitut tätig zu werden und damit die Banken gar noch zu konkurrenzieren.
In Bezug auf die Ausgabe von Kassenobligationen durch den Kanton stellt der Regierungsrat fest, dass die direkte Ausgabe von Kassenobligationen nicht zu den vordringlichen Aufgaben eines Kantons gehört und auch nicht automatisch die Aufnahme von günstigen Fremdgeldern bedeuten kann. Der Preis richte sich nach Angebot und Nachfrage. Diese Art der Kapitalbeschaffung kann administrativ sehr aufwendig und zudem teuer sein. Den Anregungen in einem parlamentarischen Vorstoss soll deshalb nicht entsprochen werden.