Öffnungszeiten für Spielsalons geändert
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen die Öffnungszeiten für Spielsalons freitags und samstags am Abend um eine Stunde zu verlängern nämlich bis 01.00 Uhr. Diese Anpassung erfolgt in Anlehnung an die neue Regelung im Wirtschaftsgesetz.
Die geltende Ordnung der Öffnungs- und Schliessungszeiten für Spielsalons sieht unter anderem vor, dass diese montags bis donnerstags sowie samstags bis 23.00 Uhr, freitags bis 24.00 Uhr geöffnet sein dürfen. Diese Regelung lehnte sich an diejenige für die Gastwirtschaftsbetriebe an, wie sie noch im alten Wirtschaftsgesetz enthalten war.
Mit dem revidierten Wirtschaftsgesetz können die Gastwirtschaftsbetriebe seit 1988 ihr Lokal an zwei Tagen, nämlich freitags und samstags, eine Stunde länger offen halten. Diese Regelung soll nun auch für die Spielsalons übernommen werden. Die Verordnung über Spielautomaten und Spielsalons wird entsprechend geändert.