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Ordnung für die Ausbildung von Lehrkräften der Sekundarstufe I

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat eine neue Ordnung für die Ausbildung von Lehrkräften der Sekundarstufe I erlassen welche im Grundsatz die Schulreform mit der Lehrerbildung verbindet.

Die neue Ordnung soll ab Ausbildungsjahr 1996/97 wirksam werden; sie tritt an die Stelle der bisherigen Mittellehrerausbildung und einer Reihe von Zusatz- und Spezialausbildungen vornehmlich in den Bereichen Musik, Manuelles Gestalten, Hauswirtschaft, Handarbeit und Sport. Die Neuregelung stützt sich auf zwei Hauptgründe. Zum ersten schafft die Schulreform neue Schularten und hebt die institutionellen Trennungen zwischen den Schülerinnnen und Schülern, die bisher auf Gymnasium, Realschule und Sekundarschule verteilt wurden, auf. Zur Unterrrichtung der Orientierungsschülerinnen und Orientierungsschüler sowie der Schülerinnen und Schüler der Weiterbildungsschule bedarf es neuausgebildeter Lehrkräfte. Zum zweiten haben auch interkantonale Konsultationen und längeres Nachdenken innerhalb pädagogischer Gremien zum Ergebnis geführt, dass die Lehrkraft der Zukunft sich weniger an einer Schulart als an einer Altersstufe orientieren soll. Sie soll weder sämtliche Fächer noch ausschliesslich ein Einzelfach unterrichten, sondern eine Gruppe von drei bis vier Unterrichtsfächern. Die Lehrkraft sollte aber nicht nur den Stoff beherrschen, sondern in besonderem Masse auch eine Expertin für das Lernen, die Probleme und die Psyche der Heranwachsenden sein.

Die neue Ordnung legt die Dauer der Ausbildung mit 8 Semestern fest. Fünf Achtel dieser Ausbildungszeit sollen fachlichen und fachwissenschaftlichen Studien in drei bis vier Fächern gelten, wogegen drei Achtel für die berufswissenschaftliche und schulpraktische Ausbildung vorgesehen sind. Die fachliche Ausbildung erfolgt je nach Schulfach an der Universität, der Schule für Gestaltung, der Berufs- und Frauenfachschule, der Musikakademie. Berufswissenschaftliche und schulpraktische Ausbildung, das heisst die Einführung in die Kunst des Lehrens, erfolgt am pädagogischen Institut.

Die Ausbildungsordnung trägt der Tatsache Rechnung, dass auf dem engen Raum des Kantons Basel-Stadt sämtliche wissenschaftlichen und fachorientierten Institutionen, die eine höhere Ausbildung gewährleisten können, vorhanden sind. Diese Situation erzeugt für die Organisation der Ausbildung einen hohen Koordinationsbedarf. Die Ordnung regelt auch die institutionelle Struktur der Ausbildung, deren Spitze aus einem Koordinationsausschuss besteht. Das Präsidium obliegt der Direktion des Pädagogischen Instituts (vormals Kantonales Lehrerseminar). Die Mitgliedschaft setzt sich aus Vertretungen der Universität und der übrigen Institutionen, die Beiträge an die Ausbildung leisten, zusammen. Ferner ist eine Vertretung des Kantons Basel-Stadt vorgesehen.

Weitere Auskünfte

Peter Bauer, Pädagogisches Institut Tel. 691 60 11