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Pensionskassengesetz

Medienmitteilung

Regierungsrat

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Die Referendumsfrist für die vom Grossen Rat am 15. Februar 1995 genehmigte Teilrevision des Pensionskassengesetzes ist am 5. April 1995 unbenutzt abgelaufen.

Damit treten die Änderungen gemäss Teil II der verabschiedeten Pensionskassengesetzrevision (Wohneigentumsförderung, Freizügigkeit, Änderung der Rechnungsgrundlagen) rückwirkend auf den 1. Januar 1995 in Kraft. Der Regierungsrat hat beschlossen, den Teil I der Gesetzesrevision (Gleichstellung von männlichen und weiblichen Versicherten und daraus entstehende Änderungen des Gesetzestextes) auf den 1. Juli 1995 in Kraft zu setzen. Die rückwirkend auf den 1. Januar 1995 wirksam gewordenen Änderungen zum Pensionskassengesetz bedingen auch eine entsprechende Anpassung der bisherigen Verordnung zur Übergangsordnung zum Pensionskassengesetz. Diese Verordnung wird publiziert. Aufgrund der per 1. Juli 1995 in Kraft tretender Gesetzesbestimmungen werden weitere Verordnungsänderungen nötig, die zur Zeit in Bearbeitung sind.

Weitere Auskünfte

Frau Dr. M. Hofstetter Schnellmann Tel. 267 85 47 Stellvertreterin des Departementssekretärs Wirtschafts- und Sozialdepartement