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Prüfung eines möglichen Outsourcing im Informatikbereich

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat beschlossen die Möglichkeiten eines Outsourcing im EDV-Dienstleistungsbereich näher prüfen zu lassen. Die Submission und Auswahl einer Dienstleistungsfirma wird im 1. Halbjahr 1996 durchgeführt werden.

Im Rahmen des REKABAS-Teilprojektes Informatik wurde durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe die Aufgabenteilung zwischen dem Amt für Informatik und den Departementen überprüft. Es wurde erkannt, dass es für die Verwaltung mit ihren vielfältigen Bedürfnissen fast unmöglich geworden ist, nur aus eigenen Kräften mit den ständig wachsenden Anforderungen der Informationstechnologie Schritt zu halten. Selbst durch eine massive Personalaufstockung, die aber aus verständlichen Gründen nicht möglich ist, könnten die vielfältigen Aufgaben nicht abgedeckt werden. Als eine mögliche Lösungsvariante wurde deshalb das für die Erbringung von EDV-Dienstleistungen auch bei uns in der Schweiz immer häufiger praktizierte Outsourcing zur näheren Prüfung vorgeschlagen.

Unter Outsourcing wird die Auslagerung von Teilen oder der gesamten EDV-Dienstleistung an eine Drittfirma verstanden, für welche die Erbringung von EDV-Dienstleistungen das Hauptgeschäft darstellt. In einem solchen Modell würde die Verwaltung mit einer Outsourcing-Firma einen Vertrag über Art und Umfang der Dienstleitungen und den entsprechenden Preis abschliessen. Ziel dieser vertraglichen Zusammenarbeit wäre es, den raschen technischen Fortschritt in der Informatik ohne Ausbau der eigenen Organisation angemessen nutzen zu können.

Eine verwaltungsinterne Informatikabteilung würde personell und finanziell kaum die erforderliche Ausgestaltung erfahren können, um im Alleingang mit der raschen technischen Entwicklung permanent Schritt halten zu können. Die Zusammenarbeit mit Firmen, die sich ausschliesslich auf die Informatik konzentrieren, und die Nutzung der daraus entstehenden Synergien ist deshalb eine prüfenswerte Alternative. Eine Outsourcingfirma, die für mehrere Kunden arbeitet, hat die Möglichkeit, die verschiedensten Fachbereiche durch Spezialisten abzudecken. Somit kann einem Kunden dieser Firma für eine bestimmte Fragestellung immer eine geeignete Fachkraft zur Verfügung gestellt werden. Dies nicht nur für aktuelle Betriebsfragen, sondern auch in der Projektabwicklung und bei der Evaluation neuer Informatik-Lösungen.

Für eine allfällige Zusammenarbeit mit einer Drittfirma hat der Regierungsrat entschieden, dass für die heute in der Verwaltung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Informatik nur Regelungen getroffen werden, die den Besitzstand (Lohn, Pensionskasse) gewährleisten. Darüber hinaus eröffnen sich aber für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Stellen alle erhalten bleiben, interessante Perspektiven der Aus- und Weiterbildung und der beruflichen Entwicklung, welche die Möglichkeiten der kantonalen Verwaltung übersteigen.

Bei einer Zusammenarbeit mit einem EDV-Dienstleister können sich die Benutzer ganz auf ihre Rolle als EDV-Anwender konzentrieren. Selbstverständlich bleiben die Festlegung der Informatikstrategie und der Entscheid über neue Projekte fest in der Hand der Verwaltung. Eine klare Trennung zwischen Produzent der Dienstleistung und Anwender erlaubt es, vermehrt Umfang und Preis der Dienstleistung zu überprüfen und die Kosten im Griff zu behalten. Für die Anwender wird durch das Outsourcing ein hoher und konstanter Servicegrad bei voller Kostentransparenz angestrebt.

Die Zusammenarbeit mit einem EDV-Dienstleister wird nach Ablauf einer vertraglich festgesetzten Frist (z.B. alle 5 Jahre) grundsätzlich überprüft. Bei dieser periodischen Vertragserneuerung ist der Wechsel der Dienstleistungsfirma nicht ausgeschlossen. So muss auch bei jedem neuen Projekt immer wieder geprüft werden, wer der geeignetste Anbieter ist. Die Sicherstellung von marktwirtschaftlichen Verhältnissen zu den Informatikdienstleistern muss gewährleistet werden können.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Ueli Vischer Tel: 267 95 51 Vorsteher Finanzdepartement