Regierungsrat begrüsst Gesetzesentwurf für Reproduktionsmedizin auf eidgenössischer Ebene
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich den Entwurf des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes. Er unterstützt insbesondere die Einsetzung einer unabhängigen nationalen Ethikkommission für den Bereich Bioethik. In einzelnen Punkten verlangt der Regierungsrat allerdings konsequentere Regelungen zum Schutz von Würde und Persönlichkeit gegen Missbrauch. So soll die Verwendung von Embryonen als Forschungsobjekt explizit verboten werden.
Mit Genugtuung hat der Regierungsrat zur Kenntnis genommen, dass nun auf Bundesebene die seit langem verlangte und erwartete gesetzliche Regelung zum Schutz gegen Missbräuche im Bereich der Fortpflanzungstechnologie Gestalt annimmt. Der in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesentwurf des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements ist nach Ansicht des baselstädtischen Regierungsrates eine gute Basis für ethisch verantwortbare Regelungen in diesem hochsensiblen Bereich.
Der Gesetzesentwurf nimmt wichtige Anliegen auf, die im Kanton Basel-Stadt bereits im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung formuliert wurden. Dazu gehört die umfassende Information der behandlungswilligen Paare, das Recht des künstlich gezeugten Kindes auf Zugang zu den Daten seiner Abstammung oder das Verbot der Eispende im Interesse der Eindeutigkeit der Mutterschaft. Der Regierungsrat begrüsst die Schaffung einer unabhängigen nationalen Ethikkommission im Rahmen diese Gesetzes. Diese Kommission hat die Aufgabe, die medizinische Entwicklung auf diesem Gebiet unter ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten zu verfolgen, soll aber gleichzeitig auch "Kristallisationspunkt" für die öffentliche Diskussion sein.
Stärker gewichtet werden soll nach Auffassung des Regierungsrates der Schutz befruchteter Eizellen vor Missbrauch. Entsprechend zurückhaltend soll die Konservierung von Keimgut geregelt werden. Das Tiefgefrieren von Empryonen soll ganz verboten werden, ebenso die Verwendung von Empryonen als Forschungsobjekte. Die Kantone sollen überdies ermächtigt werden, die Bewilligung aller reproduktionsmedizinischer Verfahren ausser der homologen künstlichen Insemination auf öffentliche Kliniken zu beschränken.
Keine hinreichende Gründe sieht der Regierungsrat für eine Beschränkung der künstlichen Befruchtung mit dem Samen eines Drittspenders auf Ehepaare. Vielmehr soll durch entsprechende Änderung des Kindesrechts dafür gesorgt werden, dass der Lebensgefährte, der einer Befruchtung mit Spendersamen zustimmt, die Vaterschaft des künftigen Kindes formell anerkennt.