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Regierungsrat begrüsst revidierte eidg. Tierschutzverordnung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat begrüsst die Revision der eidgenössischen Tierschutzverordnung. Der im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens vorgelegte Verordnungsentwurf sei zeitgemäss und praxisorientiert und entspreche dem Gedanken des Tierschutzes.

1981 wurde das eidgenössische Tierschutzgesetz zusammen mit der entsprechenden Verordnung in Kraft gesetzt. Nun wird die Verordnung revidiert - einerseits um Lücken im Vollzug zu schliessen, anderseits um den neusten Entwicklungen in der Tierhaltung und im Tierschutz Rechnung zu tragen.

Neu werden auch Bereiche geregelt, die in der bisherigen Verordnung noch nicht berücksichtigt sind, zum Beispiel die Haltung von Schafen, Ziegen, Truten und Pferden sowie Heimtieren. Die revidierte Verordnung gibt auch dem modernen Tierschutz mehr Raum. Vor allem in der gewerblichen Tierhaltung gelten in Zukunft strengere Bestimmungen und Verbote. Der Regierungsrat schätzt den Revisionsentwurf als zeitgemäss und praxisorientiert ein.

In einzelnen Punkten schlägt der Regierungsrat kleine Änderungen und Präzisionen vor, unter anderem in den Bereichen Tiertransport, Haustierhaltung oder in der Ausbildung von Tierpflegerinnen und Tierpflegern.

Weitere Auskünfte

Dr. Peter Gurdan Tel. 322 66 55 Kantonstierarzt