Schwarzpark Urteilsdispositiv der Expropriationskommission Basel-Stadt; Entschädigung aus materieller Enteignung
MedienmitteilungRegierungsrat
Gemäss Gerichtsurteil bewirkt die Initiative zur Grünerhaltung des Schwarzparks eine materielle Enteignung.
Die Expropriationskommission hat die Frage, ob die Volksinitiative zur Grünerhaltung des Schwarzparks eine materielle Enteigung der Grundeigentümerinnen bewirkt hat, bejaht. Der Kanton Basel-Stadt muss nun - sofern das Urteil in Rechtskraft erwächst - den Klägerinnen etwas über 60 Millionen bezahlen. Dazu werden noch rund weitere 4 Millionen kommen, da die Klägerinnen aufgrund des vorliegenden Urteils und gestützt auf das kantonale Enteignungsgesetz berechtigt sind, vom Kanton die Übernahme des gesamten Grundstückes zu verlangen. Über einen allfälligen Weiterzug des Urteils an das Verwaltungsgericht wird die Regierung erst bei Vorliegen des begründeten Urteils entscheiden.
Das Urteil der Expropriationskommission hat keinen direkten Einfluss auf den zweiten Bericht der Regierung zur Volksinitiative zur Grünerhaltung des Schwarz-Parkes. Der Grosse Rat wird die noch hängigen Einsprachen beurteilen und gestützt auf ein Urteil des Bundesgerichts vom 16. November 1994 entscheiden müssen, ob er die Initiative dem Volk nochmals zu Abstimmung unterbreitet.