Subvention der Allgemeinen Bibliotheken der GGG für die Jahre 1996 - 2000: Bläsi-Bibliothek soll erhalten bleiben
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat eine Subvention an die Allgemeinen Bibliotheken der GGG für die Jahre 1996 - 2000 zu Handen des Grossen Rates genehmigt. Das ursprüngliche Sparziel von 10% der Gesamtsubvention wurde auf 75% reduziert um den Fortbestand der Zweigbibilothek Bläsi und des Lesesaales Klingental zu sichern.
Gemäss der regierungsrätlichen Gewichtung der Subventionsbereiche vom Januar 1993 wurde für die Allgemeinen Bibliotheken der GGG (ABG) auf der Basis des Budgets 1993 ein Sparziel von 10% m.a.W. auf den Betrag von 3'978'000 Franken eine Einsparung um 397'000 Franken, für die neue Subventionsperiode ab 1996 vorgegeben.
Die Kommission der ABG entwarf daraufhin einen Sparplan, welcher u.a. die Schliessung der Zweigbibliothek Bläsi sowie des Lesesaales Klingental vorsah. Nachdem diese möglichen Schliessungen bekannt geworden waren, setzten sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger mit dem ABG resp. mit dem Erziehungsdepartement in Verbindung um darzulegen, weshalb die Weiterführung der beiden Zweigstellen für die Lebensqualität und das soziale Klima in den betreffenden Quartieren wichtig ist. Unter anderem wurde auch eine Petition zur Erhaltung der Bläsi-Bibliothek beim Grossen Rat deponiert. In der Folge wurde von der AGB in Zusammenarbeit mit dem Erziehungsdepartement eine Lösung erarbeitet, mit der trotz Sparmassnahmen die genannten Zweigstellen erhalten werden können. An die für die Erhaltung der Zweigstellen erforderlichen 140'500 Franken werden die ABG in Zusammenarbeit mit der GGG, den Quartiervereinen und Sponsoren 40'500 Franken beisteuern. Der Regierungsrat erklärte sich seinerseits bereit, das seinerzeitige Sparziel um 100'000 Franken zu reduzieren.
Der Regierungsrat teilt damit die Ansicht, dass eine Schliessung der genannten Zweigstellen angesichts ihrer integrativen Funktion für das Sozialleben in den betroffenen beiden Quartieren unbedingt vermieden werden sollte. Mit der Reduktion des Sparziels von 10% auf 7,5% d.h. von 397'000 Franken auf 297'000 Franken p.a. wird diesen Bedürfnis und der finanziellen Situation des Kantons in einem sozialverträglichen Masse Rechnung getragen.