Subventionsvertrag mit Adullam-Geriatriespital erneuert
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Adullam-Stiftung kann auch für die Jahre 1996 bis 2000 mit Staatsbeiträgen für die Führung ihres Geriatriespitals rechnen. In Anlehnung an den bereits bestehenden Vertrag mit den Basler Privatspitälern genehmigte der Regierungsrat den entsprechenden Betriebssubventionsvertrag sowie eine Kreditvorlage zuhanden des Grossen Rates.
Die Adullam-Stiftung führt einen dreigliedrigen Betrieb mit Altersheim, Pflegeheim und Geriatriespital. Die staatlichen Subventionen für den Alters- und Pflegeheimbereich sind im Rahmen des Vertrags mit dem Verband der gemeinnützigen Alters- und Pflegeheime, VAP, geregelt. In einem separaten Vertrag werden nun die staatlichen Subventionen für die Betreuung von allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten im Adullam-Geriatriespital festgelegt, das mit seinen hundert Betten nach dem Felix Platter-Spital das grösste geriatrische Spitalangebot in Basel bereitstellt.
Der neue Subventionsvertrag basiert auf dem Modell des Privatspitälervertrags vom Oktober 1994. Danach erhält das Adullam-Geriatriespital einen differenzierten Leistungsauftrag in den Bereichen Akut-Geriatrie, Geriatrie-Rehabilitation und Geriatrie-Langzeitbehandlung. Wie bisher richtet sich die Subvention nach der Anzahl der erbrachten Pflegetage für baselstädtische Patientinnen und Patienten in der Allgemeinabteilung. Neu orientiert sich der Kantonsbeitrag aber an den vorweg vereinbarten - und nicht mehr an den nachträglich ausgewiesenen - Kosten. Unter dem alten Vertrag übernahm der Kanton zudem die ausgewiesenen Defizitbeträge in vollem Umfang. Das neue Abgeltungssystem basiert auf einem reduzierten Subventionssatz von 95 Prozent. Für den Kanton ergibt sich bei rund 27'000 Pflegetagen eine Belastung von circa fünf Millionen Franken pro Jahr. Die Kreditvorlage geht nun an den Grossen Rat.