Teilrevision des Pensionskassengesetzes per 1. Juli 1995 des Basler Staatspersonals: Verordnungsänderungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Änderung der Verordnung zum teilrevidierten Pensionskassengesetz des Basler Staatspersonals und zur Übergangsordnung zum Pensionskassengesetz des Basler Staatspersonals verabschiedet und rückwirkend per 1. Juli 1995 in Wirksamkeit gesetzt.
Nachdem der Grosse Rat am 15. Februar 1995 die Teilrevision des Pensionskassengesetzes in zwei Schritten beschlossen hatte, traten die neuen Bestimmungen über die Wohneigentumsförderung, die Freizügigkeit und die Änderung der Rechnungsgrundlagen auf den 1. Januar 1995 in Kraft; für den die Gleichstellung von männlichen und weiblichen Versicherten betreffenden Teil hat der Regierungsrat als Zeitpunkt der Wirksamkeit den 1. Juli 1995 festgelegt. Die Verordnung zum Pensionskassengesetz und zur Übergangsordnung zum Pensionskassengesetz des Basler Staatspersonals war daher ebenfalls anzupassen.