Teilzeitarbeit beim Kanton Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Liebe Mitarbeiterinnen liebe Mitarbeiter
Drei parlamentarische Vorstösse befassen sich mit dem Thema, wie der Kanton als Arbeitgeber gezielt Teilzeitstellen fördern und verankern und damit eine Signalwirkung auf die Privatwirtschaft ausüben könnte. Darin wird der Regierungsrat ersucht, eine grosse Anzahl neuer Stellen beim Staat zu schaffen, indem er mehr Teilzeitstellen anbiete, so dass die vorhandenen Arbeitsstellen auf mehr Personen verteilt würden.
Beim Kanton Basel-Stadt sind durchschnittlich ca. 35% des Personals teilzeitlich beschäftigt. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in der kantonalen Verwaltung ist damit deutlich über demjenigen in der Privatwirtschaft, wo Teilzeitbeschäftigte im Durchschnitt etwa 18% des Personalbestandes ausmachen.
Die Stellung der Teilzeitbeschäftigten ist bei der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt gut abgesichert; die kürzliche Pensionskassenrevision hat ebenfalls Verbesserungen gebracht. Künftig werden Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte auch bei der Auszahlung der Zuschläge für Ueberstundenarbeit gleich behandelt. Insgesamt ist festzustellen, dass die von den Grossrätinnen bzw. Grossräten geforderte Aufhebung der Unterschiede zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten aufgrund aktueller Gesetzes- und Verordnungsänderungen weitgehend erfolgt ist.
Die positiven Erfahrungen mit der Teilzeitarbeit legen die Förderung der Teilzeitbeschäftigung in der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt gleichwohl auch künftig nahe. Der weitere Ausbau von Teilzeitstellen hängt jedoch von den betrieblichen Gegebenheiten der einzelnen Abteilungen ab. Weil Erhebungen zur Verbreitung, zur Akzeptanz und zur Realisierbarkeit von Teilzeitstellen in den verschiedenen Bereichen der Verwaltung sowie zu den persönlichen Arbeitszeitwünschen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nützlich sind, führen das Personalamt und das Gleichstellungsbüro zur Zeit eine repräsentative Befragung unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen des Chancengleichheitsprogrammes "Frau 94-99" durch. Dem Thema Teilzeitarbeit ist darin breiter Raum gewidmet.
Falls mit einer weiteren Förderung der Teilzeitbeschäftigung bei den öffentlichen Diensten auch Anreize für die Privatwirtschaft gesetzt werden können, ist es zweifelhaft, ob damit neue Arbeitsplätze im privaten Sektor im grossen Stil geschaffen werden. Die Verteilung der Teilzeitstellen zeigt klar, dass in den tieferen Lohnbereichen eine Teilzeitbeschäftigung aus finanziellen Gründen für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kaum in Frage kommt. Die Einführung von Teilzeitstellen in Funktionen mit anspruchsvolleren Pflichtenheften bedingt ein Umdenken, was einen langwierigen Prozess darstellt; sie kann daher keine kurzfristige Beschäftigungsmassnahme sein.
Wir halten eine generelle Einführung von weiteren Teilzeitstellen in grosser Zahl als beschäftigungspolitische Massnahme zur Zeit nicht für durchführbar.
Mit freundlichen Grüssen Der Regierungsrat der Kantons Basel-Stadt Basel, den 27. Juni 1995