Teuerungszulage zur kantonalen Beihilfe
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen den zu Hause wohnenden Bezügerinnen und Bezügern der kantonalen Beihilfe eine einmalige Teuerungszulage auszurichten.
Im Juni vergangenen Jahres beschloss der Regierungsrat, die Einkommensgrenzen für die kantonalen Beihilfen nicht zu verändern, sondern für das Jahr 1995 eine einmalige Teuerungszulage auszurichten.
Der Regierungsrat hat nun entschieden, allen Empfängerinnen und Empfängern, die zu Hause wohnen und im September Anspruch auf die kantonale Beihilfe haben, eine einmalige Teuerungszulage zu bezahlen. Diese beträgt 65 Franken für Alleinstehende, 130 Franken für Ehepaare und 30 Franken für Waisen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 400'000 Franken.
Weitere Auskünfte
Bergita Kayser Schmutz Tel. 267 86 39 Stellvertretende Leiterin des Amtes für Sozialbeiträge