Totalrevision des Krisenfondsgesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Das Krisenfondsgesetz soll total revidiert und durch ein neues "Gesetz betreffend den Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit" abgelöst werden. Damit kann der seit einigen Jahren inaktive Krisenfonds den veränderten Verhältnissen angepasst und mit einem neuen Finanzierungsmodell reaktiviert werden.
Der Regierungsrat verabschiedete einen Gesetzesvorschlag zuhanden des Grossen Rates. Mit der neuen Rechtsgrundlage sollen staatliche Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sehr flexibel der jeweiligen Arbeitsmarkt- und Konjunktursituation angepasst, eingesetzt und finanziert werden können. Ein Schwergewicht wird bei Beschäftigungs-, Schulungs- und Unterstützungsmassnahmen liegen.
Die Finanzierung der Massnahmen will der Regierungsrat über einen Fonds vornehmen. In "guten Zeiten" sollen Reserven gebildet werden, was auch ein wünschenswertes antizyklisches Verhalten der öffentlichen Hand erlauben würde. Die erstmalige Aeufnung des Fonds soll laut dem Gesetzesentwurf durch die zur Rückzahlung gelangenden Darlehen des Kantons an die Eidgenössische Arbeitslosenversicherung im Umfang von rund 164 Millionen Franken erfolgen. Zur weiteren Aeufnung sind die Zinserträge sowie nötigenfalls ergänzende Zuschüsse aus den allgemeinen Staatsmitteln vorgesehen.