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Totalrevision des Statuts der Interkantonalen Lehrmittelzentrale (ILZ)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat das neue Statut der Interkantonalen Zentralstelle für die Lehrmittelkoordination genehmigt.

Als einer der Gründungskantone ist der Kanton Basel-Stadt seit 27.3.1973 Mitglied der Interkantonalen Lehrmittelzentrale (ILZ), deren Zweck in der Abstimmung und im Ressourcenpooling bei der Lehrmittelentwicklung und -produktion besteht. Nach kleineren Statutenänderungen in den Jahren 1978, 1986 und 1989 ist nun eine Totalrevision der Statuten ausgearbeitet worden. Hauptziele der Revision sind die Straffung der Organisation und die Ermöglichung einer professionelleren Verlagstätigkeit. Dem Kanton Basel-Stadt sind aus der Teilnahme an diesem Kooperationsorgan zur Entwicklung und Beschaffung von Lehrmitteln bisher keine grossen Kosten entstanden, was auch nach der Statutenrevision weiterhin so bleiben wird.

Aufgrund der gut funktionierenden Zusammenarbeit der heute 13 Mitgliederkantone hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschlossen, der Totalrevision des Statuts der Interkantonalen Lehrmittelzentrale, in der von der Delegiertenversammlung der ILZ mit Beschluss vom 23. Juni 1995 vorgelegten Fassung, zuzustimmen.

Weitere Auskünfte

Joakim Rüegger Ressort Schulen ED Tel. 267 84 04