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Universitäts-Frauenklinik mit neuem Chefarzt und neuen Strukturen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Universitäts-Frauenklinik Basel hat einen neuen Chefarzt: Der Regierungsrat wählte Prof. Dr. med. Wolfgang Holzgreve in diese Position. Prof. Holzgreve tritt das Amt am 1. September 1995 an. Gleichzeitig erhält die Universitäts-Frauenklinik neue Strukturen. Sie wird in Zukunft ausserdem in beschränktem Rahmen wieder Methoden der Reproduktionsmedizin anbieten.

Nach Jahren der Vakanz hat das Basler Frauenspital wieder einen Leiter: Der Regierungsrat wählte auf Antrag des Sanitätsdepartements Prof. Dr. med. Wolfgang Holzgreve zum Vorsteher des Departements Universitäts-Frauenklinik am Kantonsspital Basel und gleichzeitig zum Ordinarius für Gynäkologie und Geburtshilfe an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel. Prof. Holzgreve ist 39 Jahre alt. Das Medizinstudium absolvierte er in Münster (Westfalen, Deutschland) sowie an der University of California in den Vereinigten Staaten. Schon früh spezialisierte sich Wolfgang Holzgreve in Gynäkologie und Geburtshilfe sowie in pränataler Diagnostik. Seit 1991 ist er Professor für Frauenheilkunde an der Universität in Münster sowie geschäftsführender Oberarzt der Universitäts-Frauenklinik in Münster.

In den letzten Monaten wurden für die Universitäts-Frauenklinik, UFK, neue Strukturen erarbeitet, und zwar auf Grund eines Berichts einer externen Beratungsfirma. Die interne Steuerungsgruppe stand unter der Leitung von Regierungsrätin Veronica Schaller, Vorsteherin des Sanitätsdepartements. Am Projekt waren zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik beteiligt. In Zukunft wird die Universitäts-Frauenklinik aus drei Hauptsäulen der Frauenheilkunde bestehen: Aus der Klinik für Gynäkologie, der Klinik für Geburtshilfe und dem Ambulanten Frauengesundheitszentrum. Dieses Zentrum wird in den nächsten Monaten aufgebaut; es wird die ambulanten Bereiche von Gynäkologie und Geburtshilfe, die Abteilung für Endokrinologie und Infertilität sowie die Abteilung für Sozialmedizin und Psychosomatik umfassen.

Reproduktionsmedizin an der UKF

Seit Dezember 1993 ist die Anwendung von Methoden der künstlichen Reproduktion nach einem Entscheid des Bundesgerichts in Basel nicht mehr generell verboten. Gegenwärtig wird vom Sanitätsdepartement eine neue Fassung des Gesetzes betreffend die Reproduktionsmedizin beim Menschen vorbereitet. Dieses wird dem Bundesgerichtsurteil nachkommen, gleichzeitig aber den dokumentierten Willen der Basler Bevölkerung nach einer restriktiven Regelung bestmöglich berücksichtigen.

Weitere Auskünfte

Regierungsrätin Veronica Schaller Vorsteherin Sanitätsdepartement Tel. 267 95 21 Heidi Flossmann Mitglied der Leitung der Universitäts-Frauenklinik Tel. 325 92 01