Vereinbarung betreffend Uebernahme der Tageskosten von Kinderheimen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen rückwirkend ab 1.1.1995 die ungedeckten Kosten zu übernehmen die aus der Plazierung von Kindern mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt in sechs Basler Kinderheimen entstehen. Im Budget 1995 sind zur Deckung dieser Kosten 5.127 Millionen Franken eingestellt.
Bei den sechs Kinderheimen handelt es sich um das Kinderheim Am Bachgraben, das Kinderheim Am Lindenberg, das Kinderheim "Auf dem Gellert", das Kinderheim Holee, das Kinderheim Im Vogelsang und das Schifferkinderheim. Diese haben zusammen 149 Plätze und nehmen Kinder aller Altersgruppen auf. Je nach Alter müssen die Kinder und Jugendlichen in der Lage sein, einen öffentlichen Kindergarten oder eine öffentliche Schule zu besuchen oder einer externen beruflichen Ausbildung oder Arbeit nachzugehen. Wenn es die familiäre Situation zulässt, können sie die Wochenenden und die Ferien teilweise bei ihren Angehörigen verbringen. Vergleichbare Plätze werden im Kanton Basel-Stadt lediglich noch im Bürgerlichen Waisenhaus angeboten. Während in der Vergangenheit eine grössere Anzahl von Kinderheim-Plätzen wegen rückläufiger Nachfrage aufgehoben werden konnte, gibt es Anzeichen dafür, dass der Bedarf künftig wieder steigen wird: Im Kanton Basel-Stadt werden heute mehr Kinder geboren als vor wenigen Jahren. Zudem ist damit zu rechnen, dass zunehmend Kinder von Eltern mit Drogen- und Aids-Problemen in Heime plaziert werden, weil die Erziehungsberechtigten ihre Aufgaben für kürzere oder längere Zeit oder gar auf Dauer nicht mehr wahrnehmen können. Bei den Verhandlungen war eine Sparvorgabe von 4.18% auf dem Budget 1993 zu berücksichtigen. Das Erziehungsdepartement hat mit den Trägerschaften für das Jahr 1995 Tagessätze vereinbart, in welchen sämtliche Kosten enthalten sind. Diese Beträge dürfen in den kommenden Jahren zu 75% an die Teuerung angepasst werden. Heimkonzept und Soll-Stellenplan sind verbindliche Beilagen der Vereinbarungen. Sie können nur nach vorgängiger Genehmigung durch den Sozialpädagogischen Dienst abgeändert werden. Budget und Lohnliste, Rechnung und Bilanz sind jährlich dem Sozialpädagogischen Dienst vorzulegen. Damit sind geeignete Voraussetzungen zur Bewirtschaftung der Kinderheime geschaffen. Im Regelfall gelten die genehmigten Vereinbarungen unbeschränkt, sind jedoch gegenseitig unter Einhaltung einer einjährigen Frist jeweilen auf das Jahresende kündbar. In drei Fällen wurden sie auf zwei Jahre befristet, da Konzeptänderungen anstehen, welche aus zeitlichen Gründen im Zusammenhang mit den Subventionsverhandlungen nicht bereinigt werden konnten.