Verfassungsinitiative Vollkanton Basel-Stadt ist rechtlich zulässig
MedienmitteilungRegierungsrat
Aufgrund der entsprechenden rechtlichen Überprüfung beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat die Verfassungsinitiative für die Aufwertung des Kantons Basel-Stadt zu einem Vollkanton für zulässig zu erklären.
Gemäss § 14 des Gesetzes betreffend die Initiative und Referendum (IRG) ist eine Initiative zulässig, wenn sie höherstehendes Recht beachtet, sich nur mit einem Gegenstand befasst und nicht etwas Unmögliches verlangt.
Die formulierte Initiative ist mit dem höherstehenden Bundesrecht vereinbar. Dies ergibt sich daraus, dass eine 1988 mit dem gleichen Wortlaut in die Baselbieter Kantonsverfassung aufgenommene Bestimmung die Gewährleistung durch die Bundesversammlung erhalten hat.
Die Initiative befasst sich sodann nur mit einem Gegenstand und verlangt nichts Unmögliches. Der Regierungsrat stellt deshalb dem Grossen Rat den Antrag, die kantonale Verfassungsinitiative für die Aufwertung des Kantons Basel-Stadt zu einem Vollkanton für zulässig zu erklären. Wenn der Beschluss des Grossen Rates in Rechtskraft erwachsen sein wird, wird dieser an der nächsten ordentlichen Grossratsitzung über das weitere Vorgehen entscheiden.