Vernehmlasssung über die Schaffung eines Sicherheitsdienstes in den öffentlichen Transportmitteln
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat steht der vom Bund vorgeschlagenen Schaffung eines eidgenössischen Bahn-Sicherheitsdienstes aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen skeptisch gegenüber.
Der Bundesrat schlägt in einer in die Vernehmlassung geschickten Revision des Eisenbahngesetzes eine Neuregelung des Bahnpolizeirechtes vor, um die Schaffung eines landesweiten Sicherheitsdienstes in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen .
Statt einen neuen Apparat aufzubauen, der nach Ansicht des Regierungsrates den heutigen umfassenden Anforderungen an eine solche Aufgabe nicht einmal gerecht zu werden vermag, schlägt er die Übernahme des Polizeidienstes in Bahnhöfen und Zügen durch hiezu vertraglich speziell verpflichtete kantonale bzw. städtische Polizeien vor. Solche Dienste wären vom Bund vollumfänglich abzugelten. Diese Variante erscheint sowohl aus wirtschaftlichen wie auch aus föderalistischen Überlegungen heraus als günstiger, da keine neue Logistik geschaffen werden muss und keine Kompetenzüberschneidungen zwischen eidgenössischen und kantonalen Behörden anfallen. Das föderalistische Konzept, wonach die Polizeihoheit grundsätzlich bei den Kantonen liegt, wird so nicht verlassen.