Vernehmlassung Steueramnestie: nicht opportun
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hält eine Steueramnestie im heutigen Zeitpunkt für nicht zweckmässig. Der aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses im Ständerat vom Bundesrat hierfür vorgelegte Verfassungsentwurf wird abgelehnt.
In einem parlamentarischen Vorstoss wird eine generelle Steueramnestie für Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern postuliert; er verweist auf die früheren Amnestien der Jahre 1945 und 1969. Ziel soll die Sanierung der Finanzlage sein.
Der vorliegende Entwurf eines entsprechenden Verfassungsartikels für eine Steueramnestie verlangt aber nur den Erlass der Strafe wegen steuer-strafrechtlichen Übertretungen und Vergehen, nicht jedoch auch die Steuernachforderung und die daraus abgeleiteten Verrechnungssteuern und Sozialversicherungsbeiträge. Sie wird zu einer Teilamnestie gestaltet, die den bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten der Selbstanzeige sehr nahe kommt und damit ihren eigentlichen Sinn und Zweck verliert.
Der Regierungsrat spricht sich gegen eine allgemeine Steueramnestie aus; sollte sie jedoch gleichwohl durchgeführt werden, sähe er den Erfolg einer Steueramnestie nur in einer solchen, mit der der Verzicht auch auf jede Nachsteuer verbunden wäre (analog Amnestie 1969).
Eine Steueramnestie hat seltene Ausnahme zu sein und darf nur unter ganz besonderen Umständen erfolgen. Die Sanierung des Finanzhaushaltes als Grund genügt nicht.
Die Steueramnestie beinhaltet das Eingeständnis, der Staat könne Steuerwiderhandlungen nicht bekämpfen; er gäbe gleichsam zu, das geltende Recht nur ungenügend durchsetzen zu können. Zu solchen Eingeständnissen besteht heute nach Meinung des Regierungsrates keine Notwendigkeit. Seit der letzten Amnestie ist das Instrumentarium für den Steuerbezug stark ausgebaut worden. Die gesetzlichen Grundlagen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung sind vorhanden. Auch deshalb ist eine Amnestie heute verfehlt.