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Vernehmlassung über die Leistungen der Krankenversicherung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat begrüsst in einer Vernehmlassung an den Bundesrat zu den Bestimmungen über die Spitex- und Hilfsmittelleistungen der Krankenversicherung die vorgesehene Entlastung der Kantone im Bereich der Ergänzungsleistungen und weiterer kantonaler Zusatzleistungen; er befürchtet hingegen dass die im Entwurf des Bundesrates umschriebene Kostenübernahmepflicht zu einer erheblichen Mengenausweitung und entsprechenden Mehrkosten führen wird.

Das neue Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert in seinen Bestimmungen eine obligatorische Krankenpflegeversicherung, die bestimmte Leistungslücken in den bisherigen Pflichtleistungen schliesst. Die Bezeichnung der Leistungen der Krankenpflege zu Hause, die durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernommen werden, stellt eines der Kernstücke der Revision des KVG dar. Die vorgesehenen Leistungsverbesserungen werden sich spitalentlastend auswirken.

Der Einbezug von Spitex- und Hilfsmittelleistungen in die soziale Krankenversicherung bringt für die Kantone eine wichtige Entlastung im Bereiche der Ergänzungsleistungen und weiterer kantonaler Zusatzleistungen: Deren Ausgaben für Krankheits- und Pflegekosten wachsen insbesondere wegen der Zunahme von pflegebedürftigen Hochbetagten nachwievor spürbar.

Eine zu starke Belastung der Krankenversicherung mit Ausgaben für eigentliche Pflegeleistungen kann aber in Anbetracht der Finanzierung dieser Versicherung über Kopfprämien grundsätzlich nicht befürwortet werden. Dadurch würden insbesondere Versicherte, die nicht unter die Anspruchsberechtigung auf Prämienbeiträge fallen, mit hohen Krankenkassenprämien stark belastet. Einer zeitlichen Limitierung der Versicherungsleistungen und der Festsetzung einer angemessenen Eigenbeteiligung der Patientinnen und Patienten kommt daher eine wichtige kostenbegrenzende Bedeutung zu, was zur Erhaltung der Hilfsbereitschaft von Familienangehörigen, Bekannten und Nachbarn bei den Pflegeleistungen zu Hause beiträgt.

Mit den im Entwurf vorgesehenen vergütungspflichtigen Krankenkassenleistungen ist es nach Meinung des Regierungsrates aber fraglich, ob die maximierten mutmasslichen Mehrkosten und das generelle Ziel, einen massiven Kostenschub in der Krankenversicherung zu verhindern, eingehalten werden können.

Weitere Auskünfte

Dr. Jacoba Teygeler Tel. 267 86 64 Vorsteherin Amt für Sozialbeiträge