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Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Archivierung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat begrüsst in einer Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Archivierung.

Das im Entwurf vorliegende eidgenössische Gesetz über die Archivierung von Unterlagen aus Behörden und Verwaltungen ist unerlässlich, um insbesondere das öffentliche Interesse an einem geordneten Umgang mit der Vergangenheit und den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte im Archivbereich zu regeln.

Der Regierungsrat schlägt allerdings einige Verbesserungen vor: Im Entwurf fehlt ein ausdrückliches Recht auf Benützung von Dokumenten in den Archiven. Das Recht auf Einsichtnahme bzw. Benützung ist klarer zu regeln. Ferner ist sehr problematisch, dass den abliefernden Stellen die Möglichkeit eingeräumt wird, durch zusätzliche Beschränkungen die Einsichtnahme und dadurch die Forschung zu behindern.

Weitere Auskünfte

Josef Zwicker, Dr. phil. Tel. 267 86 02 Staatsarchivar