Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf über die Krankenversicherung
MedienmitteilungRegierungsrat
Dem vom Bundesrat vorgelegten Entwurf zur Verordnung über die Krankenversicherung stimmt der Regierungsrat in wesentlichen Teilen zu.
Beim Einbezug von Grenzgängern in die schweizerische Versicherung würden diese tariflich bessergestellt als Patientinnen und Patienten der Nachbarkantone, weil der Arbeitsort dem Wohnort gleichgestellt wird; diese Regelung führt dazu, dass den Grenzgängern in Basel die innerkantonalen Tarife in Rechnung gestellt werden müssten. In den Erläuterungen des Bundes zur Vernehmlassung steht, dass den Grenzgängern der Zugang zur schweizerischen sozialen Krankenversicherung in Berücksichtigung der Unterstellungsvorschriften zwischenstaatlicher Abkommen ermöglicht werden soll. Das entsprechende Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sieht aber für stationäre Behandlungen eine Tarifierung analog jener für ausserkantonale Patienten vor.