Vernehmlassung zur verdeckten Ermittlung
MedienmitteilungRegierungsrat
In seiner Vernehmlassung zum Entwurf zu einem Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement heisst der Regierungsrat die Regelung der verdeckten Ermittlung grundsätzlich gut.
Die vorgesehenen gesetzgeberischen Massnahmen stellen das zur Zeit Mögliche dar. Sie werden mit Bemerkungen zu einzelnen Bestimmungen grundsätzlich gutgeheissen. Auf dem Gebiet des international und interkontinental übergreifend organisierten Drogenhandels ist eine auch nur einigermassen erfolgversprechende Verbrechensbekämpfung ohne verdeckte Ermittlung nicht möglich.
Bedenken werden gegen einen Sonderstrafprozess für das Betäubungsmittelwesen geäussert und es wird ausgeführt, dass auf lange Sicht der Schwerpunkt der Drogenpolitik in einer umfassenden Suchtprävention zu sehen ist.
Die Bundesbehörden legen die Notwendigkeit der verdeckten Ermittlung ausführlich dar. Dennoch ist der Gesetzesentwurf erfüllt von einer Misstrauenshaltung gegenüber den für Anordnung und Einsatzleitung verantwortlichen Behörden. Der Entwurf geht zudem vom heute bekannten kriminellen Szenario aus und ist statisch. Die Grosskriminalität hingegen wandelt sich fortlaufend dynamisch.
Die vorgeschlagene Regelung der Observation, der Beobachtung von Vorgängen an öffentlichen und allgemein zugänglichen Orten, lehnt der Regierungsrat ab. Die Observation ist keine Zwangsmassnahme. Sie sollte eine rein polizeiliche Methode zur Beweismittelbeschaffung sein und nicht einer (untersuchungs-)richterlichen Genehmigung bedürfen.