Vernehmlassung zur Verordnung über Mindestvorschriften für die Ausbildung an Höheren Fachschulen im Sozialbereich
MedienmitteilungRegierungsrat
Ausbildungen für soziale Berufe müssen auch in Zukunft auf verschiedenen Niveaus angeboten werden. Die Mindestanforderungen dürfen nicht zu einer allgemeinen "Verwissenschaftlichung" führen. Realistische Sachhilfe wird weiterhin zu den wesentlichen Aufgaben vieler Berufsbilder im sozialen Bereich gehören.
Der Regierungsrat begrüsst die Bestrebungen des Bundesrates, die föderalistisch organisierte höhere Ausbilung im Sozialbereich mit Mindestvorschriften gesamtschweizerisch sinnvoll zu koordinieren. Die Ausbildungsgänge werden dadurch der 1. Allgemeinen Richtlinie der EU angepasst, so dass schweizerische Absolventinnen und Absolventen Zugang zu Austauschprogrammen in Europa erhalten werden.
Gleichzeitig kritisiert der Regierungsrat, dass der Bundesrat auf Mindestvorschriften für Zwischenprüfungen verzichten und den Auszubildenden nach Belieben eine Verlängerung der Ausbildung ermöglichen will. Dies auf Kosten der Kantone, welchen überdies zu wenig Einfluss auf die Ausgestaltung der Praktika zugestanden wird.
Mit Nachdruck fordert der Regierungsrat, dass Ausbildungen für soziale Berufe auch in Zukunft auf verschiedenen Niveaus angeboten werden; dies im Interesse der behinderten und benachteiligten Mitbürgerinnen und Mitbürger verschiedener Altersstufen, die ein Anrecht auf realistische Sachhilfe haben. Lange nicht jeder soziale Beruf setzt eine quasi wissenschaftlich fundierte Qualifikation auf dem Niveau von Höheren Fachschulen oder Fachhochschulen voraus.