Verzinsung der Verrechnungssteuerguthaben durch die Steuerverwaltung: Vernehmlassung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat befürwortet die Verzinsung der Verrechnungssteuerguthaben durch die Eidgenössische Steuerverwaltung schlägt jedoch eine andere Lösungsvariante vor.
Der Regierungsrat befürwortet die Verzinsung der Verrechnungssteuerguthaben, die der Bund mit Hilfe zweier Gesetzesänderungen zu einer parlamentarischen Initiative auf Bundesebene erreichen will. Dieses Begehren hat der Kanton Basel-Stadt bereits verwirklicht, allerdings auf eigene Kosten. Es ist eine Lösung anzustreben, mit der die gesamten mit der Verzinsung anfallenden Kosten vom Bund getragen werden, soweit die Guthaben aus der Verrechnungssteuer von Steuerpflichtigen dem Bund bis zur Rückerstattung zur Verfügung stehen.
Beide vom Bund vorgelegten Vorschläge erfüllen jedoch das Ziel der parlamentarischen Initiative nicht. Die erste Variante will die Rückerstattung lediglich beschleunigen und schliesst eine Verzinsung aus, die zweite liesse nur eine sehr beschränkte Verzinsung zu. Beide vorgeschlagenen Varianten verhindern zudem eine kostengünstige und effiziente Handhabung der Verzinsung; es wäre im Gegenteil mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen.
Der Regierungsrat schlägt deshalb eine andere Variante vor, deren Realisierung einfach wäre: Die abgezogene Verrechnungssteuer von 35% wird nicht bloss in gleicher Höhe von 35% zurückerstattet, sondern beispielsweise mit 35,5% oder 36%. 35,5% entsprächen einer sechsmonatigen Verzinsung des Verrechnungssteuerguthabens um 3%, 36% einer solchen von 5,5%. Der grosse Vorteil einer solchen Lösung wäre, dass die bestehenden Systeme ohne kostspielige und arbeitsintensive Anpassungen eine mindestens pauschale Verzinsung der Guthaben bieten könnten und der Bundesrat jährlich den Rückerstattungsbetrag entsprechend dem jeweiligen allgemeinen Zinsniveau festlegen könnte.