Vorkehrungen zum Schutz der Tänzerinnen im Unterhaltungs- und Sexgewerbe
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug R. Brechbühler SD) -- Der Regierungsrat begrüsst die seit kurzem gültige einschränkende Bewilligungspraxis für Aufenthalte von ausländischen Frauen im Unterhaltungsgewerbe.
In der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses betreffend gesetzliche Massnahmen für Frauen mit temporären Aufenthaltsbewilligungen im Unterhaltungs- und Sexgewerbe begrüsst der Regierungsrat die seit dem 1. März 1995 gültige, restriktive Weisung der Fremdenpolizei, wonach pro Monat und Lokal nur noch maximal acht Tänzerinnen bewilligt werden.
Aufgrund dieser Massnahme ist die Anzahl der sich in Basel aufhaltenden Tänzerinnen merklich zurückgegangen, wodurch das Sexgewerbe überschaubarer und folglich auch kontrollierbarer geworden ist. Auch die übrigen Schutzmassnahmen, insbesondere die strengen Auflagen an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, erachtet die Regierung als probate Mittel im Kampf gegen die missbräuchliche Ausbeutung dieser Frauen.
Wünschenswert wäre eine gesetzliche Grundlage, die es erlauben würde, die Betriebe der Unterhaltungs- und Sexbranche anzuhalten, für neueinreisende Tänzerinnen eine angemessene Kaution zu hinterlegen. Die Regierung hat deshalb das Polizei- und Militärdepartement beauftragt, den hiefür zuständigen Bundesstellen den nötigen Regelungsbedarf mit der Empfehlung aufzuzeigen, die gewünschte Gesetzesgrundlage zu schaffen.