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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- in einer Vernehmlassung an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement die erste Teilrevision der Verordnung zur Arbeitslosenversicherung zwar grundsätzlich positiv gewertet, jedoch die allzu kurze Vernehmlassungsfrist bemängelt. Der vorliegende Entwurf für eine neue Verordnung weist einige Schwachpunkte auf, die erkennen lassen, dass sie unter Zeitdruck entstanden sind, so insbesondere bei der Regelung der Bereitstellung der administrativen Mittel (EDV-Software) durch den Bund für die zeitgerechte Realisierung der vorgesehenen Änderungen. Der Verordnungsentwurf bringt vor allem Änderungen in den Bereichen Wartetage, Kurzarbeit, Schlechtwetterentschädigung, Pauschalansätze; (Auskunft: Hansjürg Dolder, Kantonales Arbeitsamt, Tel. 267 51 00);
- beschlossen, dem Grossen Rat die Erneuerung der Subvention von jährlich 45’000 Franken für die Jahre 1996 bis 2000 an den Basler Gewerkschaftsbund für seine öffentliche Rechtsauskunft vorzuschlagen; (Auskunft: Dieter Koffel, kaufmännischer Adjunkt, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 45);
- einen Kredit von 1,9 Millionen Franken zu Lasten des Finanzvermögens beschlossen zur werterhaltenden Sanierung der Wohnliegenschaften Belforterstrasse 120 - 130; (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Tel. 267 49 94);
- für Pflichtausbauten des elektrischen Versorgungsnetzes in Riehen einen Kredit von 41’000 Franken bewilligt;
- beschlossen, dem Verein Tele-Hilfe Basel einen Beitrag von 80’000 Franken an die Betriebskosten für das Jahr 1995 zu gewähren;