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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- einer Erhöhung einzelner Gebühren, die von der Vormundschaftsbehörde erhoben werden, zugestimmt. Die entsprechende Verordnungsänderung betrifft insbesondere die Betreuung von Wertschriftendepots, die Behandlung von laufenden, ordentlichen Geschäften, sowie die Ausstellung von Bescheinigungen und Kopien; (Auskunft: Hans Chelius, Leiter Finanzabteilung Vormundschaftsbehörde, Tel. 267 80 74);
- in einer Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern zum Ausdruck gebracht, dass er die Verankerung eines Rechts auf Existenzsicherung in der Bundesverfassung befürwortet. Eine gesamtschweizerische Regelung der Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe, des materiellen Umfangs, des Rechtsschutzes und der Finanzierungsmodalitäten drängt sich nach Meinung des Regierungsrates auf; (Auskunft: Dr. Madeleine Hofstetter Schnellmann, Stellvertreterin des Departementssekretärs, Wirtschafts- und Sozi aldepartement, Tel. 267 85 47);
- beschlossen, im Kalenderjahr 1996 den Gutschriftszins für Steuervorauszahlungen auf 3,25 % und den Belastungszins für Steuerausstände auf 5 % festzulegen: Diese Zinssätze gelten für natürliche und juristische Personen. Für natürliche Personen ist die Zinsgutschrift steuerfrei;
- neue Baulinien für das Gebiet Allschwiler-, Eichen-, Föhren-, Gotthelf-, Sennheimerstrasse, Gotthelfplatz und St. Galler-Ring genehmigt. Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird im Kantonsblatt publiziert und den betroffenen Grundstückeigentümern zugestellt.
- einer Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Bethesda-Spital, dem Merian Iselin-Spital und dem St. Claraspital für einen Pilotversuch Tageschirurgie in den Jahren 1996 und 1997 genehmigt. Hierzu findet am 27. Oktober 1995, 10.30 Uhr, eine Medienorientierung statt (Einladung durch Sanitätsdepartement folgt).