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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • den aufgrund des neuen Krankenversicherungsgesetzes überarbeiteten, ab 1. Januar 1996 gültigen Rahmenvertrag zwischen dem Kantonalverband baselstädtischer Krankenkassen sowie der Öffentlichen Krankenkasse Basel und dem Kanton Basel-Stadt genehmigt. Dieser regelt insbesondere den Vollzug des Versicherungsobligatoriums und die Prämienbeiträge; (Auskunft: Bergita Kayser Schmutz, Akademische Mitarbeiterin Amt für Sozialbeiträge, Tel. 267 86 39, ab Mittwoch erreichbar);
  • im Kantonalen Führungs-/Katastrophenstab bis zum Ende der Legislaturperiode 1992 - 1997 ernannt: René Strasser, Feuerwehrkommandant, zum Chef der Sektion Feuerwehr, Felix Drechsler, Informationsbeauftragter des Regierungsrates, zum Chef des Dienstes Information;
  • in Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses festgehalten, dass mit der kürzlich genehmigten Verordnung über Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft dem geäusserten Anliegen entsprochen worden ist; (Auskunft: Dieter Koffel, kaufmännischer Adjunkt, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 45);
  • die Ordnung des Instituts für Unterrichtsfragen und Lehrkräftefortbildung des Kantons Basel-Stadt genehmigt; sie wird im Kantonsblatt publiziert;
  • zur Kenntnis genommen, dass die kantonale Volksinitiative zur Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt zustandegekommen ist und das Justizdepartement beauftragt, dem Regierungsrat zu Handen des Grossen Rates zur rechtlichen Zulässigkeit der Volksinitiative gemäss Gesetz betreffend Initiative und Referendum zu berichten; (Auskunft: Dr. Robert Heuss, Staatsschreiber, Tel. 267 85 60);
  • vom Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Schweizerischen Bundesbahnen bezüglich Landerwerb bzw. Landabtretung im Zusammenhang mit dem Bau und Unterhalt der "Schlachthofverbindung" Kenntnis genommen;
  • in einer Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement zur Verordnung über die Börsen und den Effektenhandel den vorgelegten Entwurf begrüsst, da die vorgesehenen Bestimmungen den derzeit in unserem Kanton gültigen Vorschriften bezüglich Organisation und Überwachung der Effektenhändler entsprechen; (Auskunft: Edgard Berger, Börsenkommissär, Tel. 272 14 23);
  • die Zuständigkeit für die Kontrolle des Zustandes und der Einsatzbereitschaft der Anlagen und Einrichtungen der örtlichen Schutzorganisationen vom Amt für Zivilschutz auf das Amt für Bausubventionen und Zivilschutzbau übertragen;
  • an der Altkircher-, General Guisan- (Sackgasse) und Wanderstrasse neue Baulinien genehmigt. Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird der betroffenen Eigentümerschaft direkt bekanntgegeben und im Kantonsblatt publiziert;