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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- die Verträge zwischen den Einwohnergemeinden Kaiseraugst, Rheinfelden, Wallbach und dem Kanton Basel-Stadt betreffend die Gasversorgung durch die Industriellen Werke Basel genehmigt;
- in die Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten als Beisitzende gewählt: Hansruedi Heimoz, als stellvertretender Vermietervertreter, Regula Diehl, lic. iur., und Barbara Rettenmund, lic. phil. I, als stellvertretende Ersatzmitglieder des Mietervertreters;
- davon Kenntnis genommen, dass anstelle des zurücktretenden Hans Rudolf Bachmann als Mitglied des Grossen Rates nachrückt: Markus Bühler, Liste 3 (LDP) des Wahlkreises Kleinbasel;
- das Baudepartement damit beauftragt, die Bau- und Strassenlinien an der Stänzlergasse im Bereich der ungeraden Hausnummern zwischen der Steinenvorstadt und der Theaterstrasse zu überprüfen und nötigenfalls dem Regierungsrat eine Anpassung vorzulegen und öffentlich aufzulegen;
- den Ratschlag betreffend Übertragung des Grundstückes Friedhofweg in Riehen aus dem Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen des Kantons Basel-Stadt zur Weiterleitung an den Grossen Rat genehmigt;
- die von den Vertragsparteien, dem Erziehungsdepartement Basel-Stadt, der Erziehungsdirektion Basel-Landschaft sowie der Huber Widemann Schule Basel, unterzeichnete Vereinbarung über den beruflichen Unterricht für medizinische Praxis-Assistentinnen und -assistenten in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft genehmigt. Die nach der gemeinsamen Sitzung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft anfangs November bekanntgegebene Absicht, die Ausbildung für medizinische Praxis- Assistentinnen und -assistenten der Huber Widemann Schule zu übertragen, kann nun auch in Abstimmung mit den Ärzte-Gesellschaften beider Kantone realisiert werden; (Auskunft: Dr. W. Schneider, Departementssekretär Erziehungsdepartement, Tel. 267 84 07);
- einer Erhöhung der Subvention von 50’000 auf 59’000 Franken in den Jahren 1996-1998 für die Patientenstelle Basel zugestimmt. Die Patientenstelle Basel setzt sich als Interessenvertretung der Patientinnen und Patienten gegenüber Berufsverbänden, Krankenkassen, Versicherungen, im medizinischen Bereich tätigen Berufsgruppen und Behörden für hilfsbedürftige Menschen ein;
- die Erhöhung der Beglaubigungs-Gebühren der Staatskanzlei per 1. Januar 1996 um durchschnittlich 20 Prozent beschlossen. Beglaubigungen der Übereinstimmung von Bücher- und Protokollauszügen, Photokopien usw. mit dem Original bleiben unverändert;
- in einer Vernehmlassung an das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschafts-Departement und an das Eidgenössische Justiz- und Polizei-Departement den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Haftpflicht für Stauanlagen grundsätzlich begrüsst. Eine analoge Regelung zur Haftung für Kernanlagen scheint gerechtfertigt. Allerdings sollte bei der Schaffung neuer Haftungstatbestände wenn immer möglich versucht werden, sich auch in Spezialgesetzen an die Grundlagen des Haftungsrechts des Obligationenrechts anzulehnen. Dies gilt namentlich für die Definition des Schadens, für den eine Haftung statuiert werden soll. In dieser Hinsicht ist es problematisch, reine Vermögensschäden grundsätzlich aus der Haftung auszuschliessen und für dies lediglich eine Haftung nach Obligationenrecht vorzusehen. Eine solche Sonderbehandlung für die verschiedenen Schadensposten ist dem schweizerischen Haftpflichtrecht grundsätzlich fremd; (Auskunft: Dr. Fabia Beurret, Leiterin Rechtsabteilung Baudepartement, Tel. 267 91 60);