Wirksamkeitskontrolle des Umweltschutzgesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug Dr. Hans J. Briner FDP -- Die Wirksamkeitskontrolle von Gesetzen ist eine ständige Aufgabe des Regierungsrates; zum neuen Umweltschutzgesetz liegen heute aber noch keine ausführlichen mehrjährigen Resultate vor. Der Regierungsrat sieht deshalb im heutigen Zeitpunkt noch keinen Handlungsbedarf für weitergehende Massnahmen zur Steigerung der Verwaltungseffizienz. Eine Reduktion des Verwaltungs- und Prüfungsaufwandes lässt sich nicht nur über die Zusammenlegung von Amtsstellen erreichen.
Im Umweltbereich betreiben und finanzieren die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsam das Lufhygieneamt, das Forstamt und die Regionalplanungsstelle. Die Zusammenlegung von weiteren Amtsstellen, die im Bereich der Umwelt tätig sind, ist geprüft worden. Der Regierungsrat ist zum Schluss gekommen, dass weitere Zusammenlegungen zur Zeit nicht sinnvoll sind. Dem Anliegen des effizienten Mitteleinsatzes kann anders entsprochen werden: z.B. durch die gemeinsame Anschaffung von Apparaturen und Gerätschaften, wie dies bereits praktiziert wird. Bei der Prüfung hat sich bestätigt, dass die getrennte Organisation nicht nur historisch, sondern auch strukturell bedingt ist. Im Kanton Basel-Landschaft werden viele Umweltschutzaufgaben, die in Basel-Stadt von den kantonalen Behörden erledigt werden, durch die Gemeinden wahrgenommen, so z.B. in den Bereichen Naturschutz oder Lärm.
Bestimmte Aufgaben im Umweltschutzbereich müssen ihrer Natur gemäss mit regionalen Partnern angegangen werden. Allerdings muss die daraus resultierende Kooperation und erzielte Effizienzsteigerung nicht zwingend zu einer gemeinsamen Amtsstelle führen. Als Beispiele von Kooperation mit Basel-Landschaft seien genannt: Die Abfallbeseitigung, die Abwasserreinigung (gemeinsame Durchführung von Gewässerschutzmassnahmen) und die Erweiterung der Kehrichtverbrennungsanlage durch die Beteiligung an der Finanzierungsgesellschaft Pro Rheno AG.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass sich die bereits seit längerer Zeit verfolgte "Politik des gemeinsamen Handelns bei Bedarf" weiterhin als erfolgreich erweisen wird. Dabei wird nicht bei den Amtsstellen angesetzt, sondern bei den Aufgaben und Problemen. Auf diesem Weg kann die Partnerschaft mit Basel-Landschaft über gemeinsame Problemlösungen gefestigt werden. Aktuelles Beispiel: Die Regierungen beider Basel haben die Publikation eines gemeinsamen Umweltberichtes für das Jahr 1996 beschlossen.
Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes "Wirksamkeit staatlicher Massnahmen" haben sich verschiedene Teilprojekte mit der Evaluation von staatlichen Massnahmen befasst. Der Regierungsrat hat aufgrund dieser Studie das weitere Vorgehen für eine Wirksamkeitskontrolle über das Umweltschutzgesetz Basel-Stadt festgelegt. Dabei geht es insbesondere um die Eruierung der Folgekosten. Daraus ergeben sich dann allfällige weitere Massnahmen.
Der Regierungsrat ist der Meinung, dass er mit diesem Vorgehen den Absichten des parlamentarischen Vorstosses entsprechen kann.