Wohneigentumsförderung mit Mitteln der zweiten Säule
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug Dr. Alfred Zeugin CVP -- Der Regierungsrat erachtet die neuen bundesrechtlichen Bestimmungen zur Förderung des Wohneigentums mit Mitteln der zweiten Säule für ausreichend und hält darüberhinausgehende kantonale Massnahmen nicht für sinnvoll.
Das vom Bund am 17. Dezember 1993 verabschiedete und seit dem 1. Januar 1995 in Kraft stehende Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der zweiten Säule erlaubt den vorzeitigen Bezug von Vorsorgegeldern oder deren Verpfändung für die Finanzierung von Wohneigentum, das dem eigenen Bedarf dient. Diese Mittel unterliegen im Moment ihrer Auszahlung der Besteuerung, werden aber wie sämtliche Kapitalleistungen aus Vorsorge gesondert vom übrigen Einkommen und nach einem milderen Tarif veranlagt.
Eine weitergehende steuerliche Begünstigung dieser Mittel ist im Hinblick auf die rechtsgleiche Behandlung aller Vorsorgenehmer nicht richtig und ist in Bezug auf die Steuerharmonisierung, die deren Besteuerung vorschreibt, problematisch und nicht sinnvoll. Der Regierungsrat hält die vom Bund ergriffenen Schritte für ausreichend. Er sieht deshalb von zusätzlichen kantonalen Massnahmen ab.
In einem politischen Vorstoss wurde die Prüfung zusätzlicher steuerlicher Massnahmen im Kanton verlangt, um der Wohneigentumsförderung wirksamer zum Erfolg zu verhelfen.