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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat

  • in einer Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Departements des Inneren zum Entwurf einer neuen Verfassungsbestimmung über die Transplantationsmedizin Stellung genommen. Der Regierungsrat begrüsst, dass die bestehenden Rechtsunsicherheiten und Kompetenzlücken im sich dynamisch entwickelnden Bereich der Transplantationsmedizin geschlossen werden sollen sowie mehr Transparenz und Einheitlichkeit geschaffen wird. Der Regierungsrat erwartet, dass das neue Gesetz Massnahmen zur Bekämpfung des wachsenden Schwarzmarktes im Bereich des Organhandels und Kriterien für eine möglichst gerechte Zuteilung von Organen an die Empfänger beinhaltet. Ausserdem soll vorrangig der Schutz der Persönlichkeit sowohl der Organspender als auch der Organempfänger sichergestellt werden. (Auskunft: Ursula Stocker, Rechtsdienst Sanitätsdepartement, Tel. 267 98 31);
  • beschlossen, den Taxpunktwert für Leistungen gemäss dem neuen gesamtschweizerischen Tarifvertrag zwischen dem Schweizerischen Hebammenverband und dem Konkordat Schweizerischer Krankenversicherer (Hebammenvertrag) ab dem 1. Januar 1997 auf 1.05 Franken festzusetzen. Die Höhe des Taxwertpunktes wurde nicht im Vetrag geregelt, sondern ist auf kantonaler Ebene zu vereinbaren. Bei der Festsetzung des Taxwertpunktes hat der Regierungsrat den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und bestehende Unterschiede zwischen den Kantonen berücksichtigt. (Auskunft: René Angst, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Tel. 267 86 64);
  • auf Antrag der zuständigen Kommission für das Jahr 1996 17 Empfängern aus Kreisen des Schiesswesens im Kanton Basel-Stadt Beiträge von insgesamt 87'700 Franken aus dem Schützen-Toto-Fonds zugesprochen. (Auskunft: H.-J. Erni, Militärverwaltung, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 74 35);
  • die neuen Richtlinien des Sanitätsdepartementes für die Anerkennung von stationären Einrichtungen im Suchthilfebereich genehmigt. Die Fachstelle für Alkohol- und Drogenfragen (FSAD) wird als zuständige Stelle für die Beurteilung von Gesuchen von stationären Einrichtungen im Suchthilfebereich bezeichnet. Die FSAD befasst sich bereits seit über 10 Jahren mit der Anerkennung von stationären Therapieeinrichtungen im Suchtbereich für den Kanton Basel-Stadt. (Auskunft: Urs Höchle, juristischer Adjunkt, Rechtsdienst Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 11);
  • den Fachhochschulvertrag mit dem Kanton Baselland genehmigt. Damit kann gemeinsam mit Baselland das formelle Gesuch an das BIGA zur Errichtung und Führung einer Fachhochschule beider Basel gestellt werden. Hiezu findet am Donnerstag, 28. November 1996, 10.30 Uhr, eine gemeinsame Medienorientierung mit Baselland statt. (Einladung folgt durch die Erziehungs- und Kulturdirektion Basel-Landschaft).