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Änderung der Verordnung über den Strassenverkehr

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat eine Änderung der Strassenverkehrsordnung beschlossen welche eine Verlagerung der Kompetenz für Verkehrsanordnungen zu den Landgemeinden und die Erhöhung einzelner Gebührenansätze beinhaltet.

Bisher mussten Verkehrsanordnungen auf Gemeindestrassen durch den Gemeinderat getroffen und bei einem Rekurs direkt der Regierungsrat angerufen werden. Neu soll die Kompetenz zum Erlass von Verkehrsanordnungen auf Gemeindestrassen generell den Landgemeinden übertragen werden. Im Sinne verstärkter Gemeindeautonomie steht es diesen sodann frei, die Zuständigkeit innerhalb der Gemeinden zu regeln.

Per Januar 1993 wurden die Gebühren der Verkehrsabteilung letztmals erhöht. Einzelne Positionen decken aber den Verwaltungsaufwand noch nicht und sind auch im interkantonalen Vergleich zu tief angesetzt. Deshalb werden folgende Gebühren per 1.1.1996 zwischen 16 und 50 Prozent erhöht:

  1. Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle

Ersatzfahrzeugausweise, Tagesfahrzeugausweise, Fahrlehrerbewilligungen, internationale Führerausweise, Motorfahrradfahrzeugausweise, Ausstellung von Duplikaten, Vornahme von Nachträgen und Ergänzungen in Ausweisen, Gebühr für einen Lernfahrausweis

  1. Gebühren für Ausnahme- und Sonderbewilligungen

Bewilligungen für Sonntags- und Nachtfahrten, Sonderbewilligung für das Befahren der Fussgängerzonen, neue Sonderbewilligung für Gewerbe- und Servicefahrzeuge

  1. Besondere administrative Gebühren

Gebühren im Zusammenhang mit den Ausweisentzugsverfahren

Die genauen Zahlenangaben werden mit der Verordnung publiziert. Aus den Gebührenerhöhungen ergeben sich geschätzte Mehreinnahmen in Höhe von 480’000 Franken.

Weitere Auskünfte

Rainer Zimmermann, lic. iur. Tel. 267 79 99 Dienstchef bei der Verkehrsabteilung